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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) yuva Leipzig

Leistungen
Die vereinbarten Leistungen bei beauftragten Inhouse-Veranstaltungen werden von yuva Leipzig auf der Grundlage der von den Auftraggeber*innen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen sowie nach einer gründlichen Auftragsklärung erbracht. Ein bestimmtes wirtschaftliches bzw.  Erfolgsergebnis wird nicht geschuldet.

 

Bei von yuva Leipzig selbst angebotenen Veranstaltungen werden die Leistungen auf Grundlage der Ziele und Inhalte in der Ausschreibung erbracht.


Verhinderung
Ist yuva Leipzig an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Anordnungen oder sonstige von yuva Leipzig nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so ist yuva Leipzig berechtigt, die vereinbarten Leistungen an einem zu vereinbarenden Ausweichtermin und der Situation entsprechenden Form nachzuholen. Dazu gehört auch die Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmenden bei den von yuva Leipzig angebotenen Veranstaltungen. Schadensansprüche des Kunden bzw. der Teilnehmenden wegen der Verschiebung sind ausgeschlossen.

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Inhouse Veranstaltungen

Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Schriftlich verfasste Angebote behalten für zwei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

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​Kündigung des Vertrags oder Absage durch Kunden bei beauftragten Inhourse-Veranstaltungen

​Bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Vertrag über die Durchführung eine Inhouse Veranstaltung schriftlich und kostenfrei ohne Angabe von Gründen storniert werden. Als Stichtag gilt der Eingang des Schreibens. Bei ein späterem Rücktritt vom Vertrag werden folgende Storno-Kosten bzw. Ausfallhonorare fällig:

 

  • Erfolgt die Kündigung weniger als acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zahlt der Auftraggeber der Auftragnehmerin für deren Aufwendungen eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars.

  • Erfolgt die Kündigung vier oder weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zahlt der Auftraggeber der Auftragnehmerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des vereinbarten Honorars.

  • bei Rücktritt in der Woche der Veranstaltung oder bei Absage am Veranstaltungstag fallen 100% der Gesamtkosten bzw. des Honorars an.

  • Bei Terminverschiebung um bis zu 3 Monate wird kein Ausfallhonorar fällig. Für die Ersatzdurchführung sorgt der Auftraggeber. Der neue Termin und die Konditionen sind innerhalb von 30 Tagen zu vereinbaren. In jedem Fall sind tatsächliche entstandene Kosten (z.B. Stornogebühren für Reisekosten) zu 100% zu ersetzen.


​​Zahlungsbedingen bei beauftragten Inhouse-Veranstaltungen

​Die mit dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, behalten wir uns vor, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank.

 

Die Zurückbehaltung der Vergütung und die Aufrechnung sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden zulässig. Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar.

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​Teilnahme - und Rücktrittsbedingungen bei von yuva angebotenen Fortbildungen und Veranstaltungen

Eine Anmeldung ist verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Teilnehmende per Mail eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnahmegebühren. Diese ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.

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Mit der Online-Anmeldung erklärt der bzw. die Teilnehmende, dass er/sie die Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen gelesen haben und anerkennen.

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Bei einem Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung genannten Stichtag werden keine Kosten fällig. Nach diesem Termin, auch aus wichtigem Grund, wird die gesamte Gebühr fällig. Es sei denn, es kann ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer*in benannt werden, der/die den Platz übernimmt.

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Teilnehmendendaten werden ausschließlich zu Zwecken der Seminarorganisation gespeichert.

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​​Urheberrechte
Die von yuva Leipzig bereitgestellten Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Yuva Leipzig räumt den Teilnehmer*innen ein ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Materialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet.


Vertraulichkeit
Yuva Leipzig behandelt alle auf den Kunden bzw. den Auftraggeber oder Teilnehmer*innen bezogenen Informationen, die ihr aus der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich. Sie ist berechtigt, die aus der Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten.

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​Schlussbemerkung
Die im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erhobenen Daten werden zur Durchführung des Auftrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Auftrag im Übrigen gültig.

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